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Wohnungssuche und Umzug: Von der Bewerbung bis zum Einzug

Wohnungssuche und Umzug laufen in fünf Phasen von der Budgetplanung bis zur Ummeldung, wobei die neue Wohnung binnen zwei Wochen nach Einzug anzumelden ist und die Kündigung der alten Wohnung bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen muss.

Wohnungssuche und Umzug: Von der Bewerbung bis zum Einzug
Kurzantwort

Wohnungssuche und Umzug folgen fünf Phasen: Bedarf festlegen, Bewerbung vorbereiten, besichtigen, Mietvertrag prüfen, ummelden. Die Anmeldung der neuen Wohnung ist binnen zwei Wochen nach Einzug fällig (BMG § 17 Abs. 1, Stand 21.10.2026). Die Kündigung der alten Wohnung muss bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen und wirkt zum Ende des übernächsten Monats. Der Zensus 2022 zählt über 1,9 Mio. leere Wohnungen.

Wie läuft die Wohnungssuche ab?

Die Wohnungssuche läuft in fünf Phasen: Bedarf festlegen, Bewerbung vorbereiten, besichtigen, Mietvertrag prüfen und umziehen. Wer die Phasen in dieser Reihenfolge abarbeitet, vermeidet Doppelarbeit. Diese 5-Phasen-Zeitleiste bildet das Gerüst für Suche und Umzug.

Phase 1 legt Größe, Budget und Region fest. Phase 2 stellt Unterlagen zusammen, Phase 3 prüft die Wohnung vor Ort. Phase 4 ordnet Vertrag und Kaution ein, Phase 5 deckt Kündigung, Umzug und Ummeldung ab. Jede Phase hat eigene Fristen und Unterlagen.

Die Details der Bewerbung beschreibt der Ratgeber Wohnung finden: Bewerbungsmappe, Selbstauskunft und Besichtigung. Den Ablauf des Umzugs erklärt Umzug: Checkliste, Ummeldung und Stromanbieter richtig wechseln. Der Vertrag steht im Themenfeld Mietvertrag und Kaution: Worauf Mieter vor der Unterschrift achten.

Wie viel Wohnfläche und Budget brauchen Suchende?

Die durchschnittliche Wohnung in Deutschland misst laut Zensus 2022 94 m², die durchschnittliche Nettokaltmiete beträgt 7,28 Euro je m² und Monat (Haufe zu Destatis-Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022). Eine Wohnung dieser Größe kostet rechnerisch 684,32 Euro Nettokaltmiete.

Das Budget bestimmt die Wohnungsgröße. Rechenbeispiel: Bei 8,00 Euro je m² und 700 Euro Nettokaltmiete passen 87,5 m². Bei 12,00 Euro je m² sind es 58,3 m². Die Warmmiete ist höher, weil Nebenkosten dazukommen, siehe Nebenkosten und Heizkosten: Abrechnung verstehen und prüfen.

Die Wohnfläche ist keine freie Größe. Die Wohnflächenverordnung regelt, wie Balkone, Dachschrägen und Nebenräume zählen. Die Wohnfläche im Vertrag bildet die Basis für Miete und Umlage. Wer zwei Angebote vergleicht, rechnet die Miete immer auf die Nettokaltmiete je m² um.

Wohnfläche je Wohnung und Versorgung nach Gebiet, Quelle: Regionalstatistik 31231-02-01-4, Stand 31.12.2024
GebietWohnfläche je WohnungWohnungen je 1.000 Einwohner
Berlin71,5 m²558,6
Nordrhein-Westfalen90,8 m²513,3
Niedersachsen101,8 m²522,2
Saarland105,0 m²524,8

Welche Region passt zum Budget?

Wohnfläche und Versorgung unterscheiden sich je Region deutlich. Berlin kommt auf 71,5 m² je Wohnung, das Saarland auf 105,0 m². Die Wohnungen je 1.000 Einwohner reichen von 431,4 im Landkreis Cloppenburg bis 661,8 in Dessau-Roßlau (Regionalstatistik 31231-02-01-4, Stand 31.12.2024).

Mehr Wohnungen je Einwohner heißen mehr Auswahl. Dessau-Roßlau bietet 661,8 Wohnungen je 1.000 Einwohner, der Landkreis Cloppenburg 431,4. Der Unterschied beträgt 230,4 Wohnungen je 1.000 Einwohner. Die Nettokaltmiete verhält sich umgekehrt: Sachsen-Anhalt erreicht 5,38 Euro, München 12,89 Euro (Zensus 2022).

Wer den Kreis wählt, vergleicht Bestand, Fläche und Einfamilienhausanteil im Kreis-Finder Wohnungsmarkt und unter Kreise im Überblick. Die Länderzahlen stehen unter Bundesländer im Überblick. Den Kontext von Leerstand, Neubau und Förderung liefert Wohnungsmarkt in Zahlen und Wohngeld: Miete, Leerstand, Neubau und Förderung.

Welche Unterlagen gehören in die Bewerbungsmappe?

Die Bewerbungsmappe enthält Selbstauskunft, aktuelle Einkommensnachweise, Schufa-Auskunft und eine Kopie des Personalausweises und gegebenenfalls Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Vermieter bewerten damit Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Interessenten. Eine vollständige Mappe beschleunigt die Entscheidung des Vermieters, weil er keine Unterlagen nachfordern muss.

Die Selbstauskunft nennt Haushaltsgröße, Beruf und Einkommen. Die Schufa-Auskunft zeigt Zahlungsverhalten. Mieter geben nur Auskünfte, die für das Mietverhältnis erheblich sind. Fragen zu Religion, Partei oder Familienplanung sind unzulässig.

Die Mappe liegt digital und gedruckt vor, weil Vermieter Unterlagen per E-Mail oder in Papierform verlangen. Der Ratgeber Wohnung finden: Bewerbungsmappe, Selbstauskunft und Besichtigung listet Aufbau und Reihenfolge. Das Anschreiben nennt Einzugstermin, Haushaltsgröße und Beruf in drei Sätzen.

Worauf achten Mieter bei der Besichtigung?

Mieter prüfen bei der Besichtigung Zustand, Fläche, Ausstattung und Umgebung und halten Mängel mit Fotos fest. Sie fragen nach Heizungsart, Energieausweis und Nebenkosten der letzten Abrechnung. Diese Angaben verändern Warmmiete und Wohnkomfort über Jahre, deshalb gehören sie vor die Unterschrift.

Der Energieausweis zeigt den Energiebedarf und damit die Heizkosten. Die Betriebskosten der letzten Abrechnung geben einen Anhaltspunkt für die Vorauszahlung. Auf Mängel sprechen Mieter den Vermieter vor der Unterschrift an.

Zur Besichtigung gehört die Frage nach der Miete im Vergleich zum Mietspiegel. Liegt die Miete über der Vergleichsmiete, gilt in angespannten Märkten die Mietpreisbremse, siehe Miete und Mietspiegel: Was ist ortsüblich und wie viel Miete ist fair?. Einen Überblick zum Vorgehen bei Mängeln gibt Mietprobleme lösen: Mieterhöhung, Mängel, Kündigung und Eigenbedarf.

Checkliste
  • Budget auf Nettokaltmiete je m² umrechnen
  • Region und Kreis nach Wohnungsangebot wählen
  • Bewerbungsmappe mit Selbstauskunft zusammenstellen
  • Wohnung mit Fotos und Checkliste besichtigen
  • Energieausweis und letzte Nebenkostenabrechnung ansehen
  • Mietvertrag vor der Unterschrift prüfen
  • Kündigungsfrist der alten Wohnung rechnen

Wer zahlt die Maklerprovision?

Bei der Vermietung zahlt die Maklerprovision, wer den Makler beauftragt hat. Das ist das Bestellerprinzip. Beauftragt der Vermieter den Makler, trägt der Mieter keine Provision. Mieter zahlen nur, wenn sie selbst einen Suchauftrag erteilt haben.

Die Maklerprovision ist beim Kauf anders geregelt als bei der Miete. Beim Kauf gehört sie zu den Kaufnebenkosten von 10 bis 15 Prozent (baufi24, Stand 2026). Das Bestellerprinzip gilt für die Vermietung.

Wer einen Kaufvertrag erwägt, rechnet die Nebenkosten ein, siehe Wohnung kaufen und finanzieren: Eigenkapital, Zins und Nebenkosten. Mieter lassen sich Inserate schriftlich bestätigen, wenn der Makler eine Provision verlangt. Ein Inserat ohne Auftrag des Mieters begründet keine Zahlungspflicht.

Wie kündigen Mieter die alte Wohnung und wann ist die Ummeldung fällig?

Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen und wirkt zum Ende des übernächsten Monats (BGB § 573c Abs. 1, Stand 21.10.2026). Die neue Wohnung ist binnen zwei Wochen nach Einzug anzumelden (BMG § 17 Abs. 1, Stand 21.10.2026).

Rechenbeispiel: Geht die Kündigung am 3. Oktober zu, endet das Mietverhältnis am 31. Dezember. Zieht der Mieter am 1. Dezember in die neue Wohnung ein, ist die Anmeldung bis zum 15. Dezember fällig. Eine Abmeldung der alten Wohnung entfällt bei Umzug im Inland.

Die Abmeldung ist nur nötig, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Dann gilt die Frist von zwei Wochen nach Auszug, frühestens eine Woche vorher (BMG § 17 Abs. 2). Die Fristberechnung erklärt Kündigungsfrist im Mietvertrag berechnen: Mieter und Vermieter. Die Wohnungsgeberbescheinigung (Wohnungsgeberbescheinigung) bringt der Mieter zur Anmeldung mit.

Was gehört in die Umzugsplanung?

Die Umzugsplanung umfasst Kündigung, Termin, Transport, Ummeldung und Versorger. Das Übergabeprotokoll der alten und neuen Wohnung hält Zählerstände, Schlüssel und Zustand fest. Beim Versorger melden Mieter die Zählerstände zum Stichtag, damit Verbrauch und Abrechnung sauber getrennt bleiben.

Das Wohnungsübergabeprotokoll dient als Beweis für den Zustand bei Rückgabe. Ersatzansprüche des Vermieters wegen Verschlechterung verjähren sechs Monate nach Rückgabe (BGB § 548 Abs. 1, Stand 21.10.2026). Die Kaution gibt der Vermieter nach Prüfung zurück, siehe Mietkaution: Höhe, Anlage und Rückzahlung nach dem Auszug.

Die Checkliste für Einzug und Auszug steht im Ratgeber Wohnungsübergabe: Protokoll und Checkliste für Ein- und Auszug. Den Ablauf mit Ummeldung und Stromwechsel beschreibt Umzug: Checkliste, Ummeldung und Stromanbieter richtig wechseln. Wer rechtzeitig plant, reduziert Doppelmieten und Wartezeiten.

Hinweis

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Fristen und Regeln gelten mit Gesetzesstand 21.10.2026. Ob Provision, Kaution oder Renovierung im Einzelfall zulässig sind, klärt der Mieterverein oder ein Fachanwalt. Rechenbeispiele sind Annahmen zur Veranschaulichung. Geplante Mietrechtsänderungen liegen als Entwurf vor und sind kein geltendes Recht.

Alle Beiträge dieses Themas

Ratgeber zu diesem Thema:

  • Wohnung finden: Bewerbungsmappe, Selbstauskunft und Besichtigung
  • Umzug: Checkliste, Ummeldung und Stromanbieter richtig wechseln

Begriffe im Lexikon:

Weiterführend: Lexikon Wohnen und Mieten, Ratgeber Wohnen und Mieten, Kreise im Überblick und Bundesländer im Überblick.

Häufige Fragen

Binnen welcher Frist muss ich mich nach dem Umzug anmelden?

Die Anmeldung der neuen Wohnung ist binnen zwei Wochen nach Einzug fällig (BMG § 17 Abs. 1, Stand 21.10.2026). Mieter bringen die Wohnungsgeberbescheinigung mit, in der der Vermieter den Einzug bestätigt.

Muss ich die alte Wohnung abmelden?

Nein, bei Umzug innerhalb Deutschlands entfällt die Abmeldung. Sie ist nur nötig, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird, dann binnen zwei Wochen nach Auszug und frühestens eine Woche vorher (BMG § 17 Abs. 2, Stand 21.10.2026).

Wann muss die Kündigung der alten Wohnung zugehen?

Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen und wirkt zum Ende des übernächsten Monats (BGB § 573c Abs. 1, Stand 21.10.2026). Geht sie am 3. Oktober zu, endet das Mietverhältnis am 31. Dezember.

Welche Wohnfläche hat eine durchschnittliche Wohnung?

Eine durchschnittliche Wohnung misst laut Zensus 2022 94 m². Die Regionalstatistik weist für Berlin 71,5 m² und für das Saarland 105,0 m² aus (Haufe zu Destatis-Zensus 2022; Regionalstatistik 31231-02-01-4, Stand 31.12.2024).

Wer zahlt die Maklerprovision bei einer Mietwohnung?

Die Provision zahlt, wer den Makler beauftragt hat (Bestellerprinzip). Beauftragt der Vermieter den Makler, trägt der Mieter keine Provision. Mieter zahlen nur bei einem eigenen Suchauftrag.

Quellen

  • Bundesmeldegesetz § 17, lxgesetze.de, Stand 21.10.2026
  • Bürgerliches Gesetzbuch § 573c, § 548, gesetze-im-internet.de, Stand 21.10.2026
  • Haufe zu Destatis-Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022
  • Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionalstatistik Tabelle 31231-02-01-4, Stand 31.12.2024
  • baufi24, Kaufnebenkosten, Stand 2026

Häufige Fragen

Binnen welcher Frist muss ich mich nach dem Umzug anmelden?

Die Anmeldung der neuen Wohnung ist binnen zwei Wochen nach Einzug fällig (BMG § 17 Abs. 1, Stand 21.10.2026). Mieter bringen die Wohnungsgeberbescheinigung mit, in der der Vermieter den Einzug bestätigt.

Muss ich die alte Wohnung abmelden?

Nein, bei Umzug innerhalb Deutschlands entfällt die Abmeldung. Sie ist nur nötig, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird, dann binnen zwei Wochen nach Auszug und frühestens eine Woche vorher (BMG § 17 Abs. 2, Stand 21.10.2026).

Wann muss die Kündigung der alten Wohnung zugehen?

Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen und wirkt zum Ende des übernächsten Monats (BGB § 573c Abs. 1, Stand 21.10.2026). Geht sie am 3. Oktober zu, endet das Mietverhältnis am 31. Dezember.

Welche Wohnfläche hat eine durchschnittliche Wohnung?

Eine durchschnittliche Wohnung misst laut Zensus 2022 94 m². Die Regionalstatistik weist für Berlin 71,5 m² und für das Saarland 105,0 m² aus (Haufe zu Destatis-Zensus 2022; Regionalstatistik 31231-02-01-4, Stand 31.12.2024).

Wer zahlt die Maklerprovision bei einer Mietwohnung?

Die Provision zahlt, wer den Makler beauftragt hat (Bestellerprinzip). Beauftragt der Vermieter den Makler, trägt der Mieter keine Provision. Mieter zahlen nur bei einem eigenen Suchauftrag.