Lexikon
Selbstauskunft
Die Selbstauskunft ist ein Formular, mit dem sich ein Mietinteressent dem Vermieter gegenüber zu Person, Einkommen und Beruf äußert, damit dieser die Bonität vor Vertragsabschluss prüfen kann.

Die Selbstauskunft ist ein Formular, mit dem sich der Mietinteressent gegenüber dem Vermieter zu Person, Beruf, Einkommen und Mietverhältnissen äußert. Der Vermieter nutzt sie zur Prüfung der Bonität vor Vertragsabschluss. Nicht jede Frage ist zulässig. Der Vermieter darf nur Angaben verlangen, an denen er ein berechtigtes Interesse hat. Die Vorlage einer Schufa-Auskunft ersetzt die Selbstauskunft nicht, sie ergänzt sie.
Wodurch unterscheidet sich die Selbstauskunft von der Schufa-Auskunft?
Die Selbstauskunft stammt vom Mietinteressenten selbst. Er beschreibt darin seine Einkünfte, seinen Beruf und seine bisherigen Wohnverhältnisse. Die Schufa-Auskunft stammt dagegen von einer Auskunftei und enthält gespeicherte Zahlungsinformationen. Beide Dokumente ergänzen sich bei der Bonitätsprüfung.
Die Selbstauskunft enthält typischerweise Angaben zum Namen, zur Anschrift, zum Arbeitgeber, zum Nettoeinkommen und zur Zahl der einziehenden Personen. Eine Frage nach Schwangerschaft oder nach Religion ist für die Wohnungsvergabe nicht zulässig. Der Mieter darf solche Fragen unbeantwortet lassen.
Der Vermieter speichert die Angaben nur im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung. Der Mieter kann Auskunft darüber verlangen, welche Daten gespeichert sind, und sie löschen lassen, sofern kein Vertrag zustande kommt.
Welches Beispiel zeigt die Selbstauskunft?
Ein Beispiel zeigt die übliche Prüfung. Ein Mieter mit einem Nettoeinkommen von 2.400,00 Euro im Monat und einer Kaltmiete von 800,00 Euro hat ein Verhältnis von 33 Prozent. Vermieter legen solche Quoten zur groben Einschätzung der Zahlungsfähigkeit zugrunde. Eine feste Grenze schreibt das Gesetz nicht vor, deshalb bleibt die Quote eine Orientierung.
Die Selbstauskunft muss vollständig und wahrheitsgemäß sein. Falsche Angaben können zur Anfechtung des Mietvertrags führen. Der Mieter prüft daher jede Angabe vor der Unterschrift.
Welche Begriffe gehören zur Selbstauskunft?
- Bonitätsprüfung ermittelt die Zahlungsfähigkeit des Mietinteressenten.
- Nettoeinkommen bezeichnet die Summe der Einkünfte nach Abzügen.
- Schufa-Auskunft liefert gespeicherte Zahlungsinformationen einer Auskunftei.
- Einkommensnachweis belegt die Angaben mit Gehaltsabrechnungen.
- Datenschutz regelt die Speicherung und Löschung der Angaben.
Die Begriffe bilden die Prüfung zusammen ab. Der Mieter ordnet jede Angabe einem Begriff zu, bevor er sie einreicht.
Häufige Fragen zur Selbstauskunft
Muss ich jede Frage in der Selbstauskunft beantworten?
Nein. Der Vermieter darf nur Fragen stellen, an denen er ein berechtigtes Interesse hat. Fragen zu Schwangerschaft, Religion oder Familienplanung sind für die Vergabe nicht zulässig.
Was passiert mit meinen Daten, wenn kein Vertrag entsteht?
Der Vermieter muss die Angaben löschen, wenn sie für die Entscheidung nicht mehr benötigt werden. Der Mieter kann die Löschung verlangen, sofern kein Vertrag zustande kommt.
Reicht eine Selbstauskunft ohne Nachweise?
Vermieter verlangen oft Gehaltsnachweise zusätzlich. Die Selbstauskunft allein ist eine Behauptung des Mieters, die der Vermieter überprüfen kann.
- Nur Fragen mit erkennbarem Bezug zur Vermietung beantworten.
- Nettoeinkommen mit Gehaltsnachweis belegen.
- Kopie der eingereichten Unterlagen für die eigene Akte aufbewahren.
Den Ablauf der Wohnungssuche erklärt der Pillar Wohnungssuche und Umzug: Von der Bewerbung bis zum Einzug. Die Schufa-Auskunft klärt das Lexikon unter Schufa-Auskunft. Die Bewerbungsmappe zeigt der Ratgeber Wohnung finden: Bewerbungsmappe, Selbstauskunft und Besichtigung.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Quote aus Einkommen und Miete ist eine Modellrechnung und keine gesetzliche Grenze. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Rechte wenden Sie sich an einen Mieterverein oder eine Fachanwältin beziehungsweise einen Fachanwalt für Mietrecht.
Häufige Fragen
Muss ich jede Frage in der Selbstauskunft beantworten?
Nein. Der Vermieter darf nur Fragen stellen, an denen er ein berechtigtes Interesse hat. Fragen zu Schwangerschaft oder Religion sind für die Vergabe nicht zulässig.
Was passiert mit meinen Daten, wenn kein Vertrag entsteht?
Der Vermieter löscht die Angaben, wenn sie für die Entscheidung nicht mehr benötigt werden. Der Mieter kann die Löschung verlangen.
Reicht eine Selbstauskunft ohne Nachweise?
Vermieter verlangen oft zusätzlich Gehaltsnachweise. Die Selbstauskunft allein ist eine Angabe des Mieters, die der Vermieter überprüfen kann.
Keine Rechtsberatung: Der Inhalt ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Mieterverein oder Fachanwalt. Datenquellen und Stand stehen an jeder Tabelle.