Lexikon
Kaution
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters, die der Vermieter für Ansprüche aus dem Mietverhältnis halten darf und die höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne Betriebskostenvorauszahlungen betragen darf (BGB § 551).

Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters für den Vermieter. Sie darf höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne Betriebskostenvorauszahlungen betragen (BGB § 551 Abs. 1, Stand 21.10.2026). Bei einer Geldkaution darf der Mieter in drei gleichen Monatsraten zahlen (BGB § 551 Abs. 2, Stand 21.10.2026). Der Vermieter legt sie getrennt von seinem Vermögen an, die Erträge gehören dem Mieter (BGB § 551 Abs. 3, Stand 21.10.2026).
Wodurch unterscheidet sich die Kaution von der Mietbürgschaft?
Die Kaution ist eine Geldsumme, die der Mieter an den Vermieter zahlt. Die Mietbürgschaft ist ein Versprechen eines Dritten, meist einer Bank oder eines Bürgen, der im Ausfall einspringt. Bei der Kaution hält der Vermieter das Geld, bei der Bürgschaft zahlt der Mieter eine Gebühr oder stellt eine Sicherheit.
Die Höchstgrenze von drei Monatsmieten bezieht sich auf die Geldkaution (BGB § 551 Abs. 1, Stand 21.10.2026). Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam (BGB § 551 Abs. 4, Stand 21.10.2026). Diese Regel schützt den Mieter vor überhöhten Forderungen.
Die Kaution steht zudem neben den Nebenkostenvorauszahlungen. Diese zählen nicht zur Höchstgrenze, weil die Kaution nur auf die Monatsmiete ohne Vorauszahlungen bezogen wird.
Welches Beispiel zeigt die Kaution?
Ein Beispiel rechnet mit einer Kaltmiete von 800,00 Euro und Betriebskostenvorauszahlungen von 150,00 Euro. Die Höchstgrenze liegt bei dem Dreifachen von 800,00 Euro, also 2.400,00 Euro. Die Vorauszahlungen zählen nicht mit. Bei Ratenzahlung in drei Monatsraten zahlt der Mieter jeweils 800,00 Euro, die erste zu Mietbeginn (BGB § 551 Abs. 2, Stand 21.10.2026).
Verlangt der Vermieter 3.000,00 Euro, überschreitet er die Grenze um 600,00 Euro. Der Mieter kann den Überschuss zurückfordern. Die Rechnung zeigt, wie wichtig die Trennung der Positionen ist.
Welche Begriffe gehören zur Kaution?
- Geldkaution bezeichnet die Sicherheit in Form eines Geldbetrags.
- Mietbürgschaft ersetzt die Geldkaution durch das Versprechen eines Dritten.
- Kautionskonto nennt das getrennte Konto für die Anlage der Summe.
- Rückzahlung erfolgt nach dem Auszug und der Abrechnung der Forderungen.
- Verjährung begrenzt Ersatzansprüche des Vermieters auf sechs Monate nach Rückgabe (BGB § 548 Abs. 1).
Die Begriffe bestimmen den Ablauf vom Einzug bis zur Rückzahlung. Der Mieter behält die Rückgabe und die Frist im Blick.
Häufige Fragen zur Kaution
Wie hoch darf die Kaution sein?
Die Kaution darf höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne Betriebskostenvorauszahlungen betragen (BGB § 551 Abs. 1, Stand 21.10.2026).
Wie lange dauert die Rückzahlung?
Ersatzansprüche des Vermieters wegen Verschlechterung der Mietsache verjähren sechs Monate nach Rückgabe (BGB § 548 Abs. 1, Stand 21.10.2026). Nach dieser Frist kann der Mieter die Rückzahlung der Restsumme verlangen.
Muss der Vermieter die Kaution verzinsen?
Der Vermieter legt die Kaution üblich zum Zinssatz für dreimonatige Spareinlagen an. Die Erträge gehören dem Mieter (BGB § 551 Abs. 3, Stand 21.10.2026).
- Höchstgrenze auf das Dreifache der Kaltmiete berechnen.
- Ratenzahlung in drei Monatsraten prüfen.
- Rückzahlung nach Auszug mit Abrechnung dokumentieren.
Den Vertrag im Überblick erklärt der Pillar Mietvertrag und Kaution: Worauf Mieter vor der Unterschrift achten. Die Mietbürgschaft als Alternative klärt das Lexikon unter Mietbürgschaft. Die Rückzahlung im Einzelnen zeigt der Ratgeber Mietkaution: Höhe, Anlage und Rückzahlung nach dem Auszug.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Rechenbeispiele sind Modellannahmen. Für eine verbindliche Prüfung einer Kaution wenden Sie sich an einen Mieterverein oder eine Fachanwältin beziehungsweise einen Fachanwalt für Mietrecht.
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Kaution sein?
Die Kaution darf höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne Betriebskostenvorauszahlungen betragen (BGB § 551 Abs. 1, Stand 21.10.2026).
Wie lange dauert die Rückzahlung?
Ersatzansprüche des Vermieters wegen Verschlechterung der Mietsache verjähren sechs Monate nach Rückgabe (BGB § 548 Abs. 1, Stand 21.10.2026).
Muss der Vermieter die Kaution verzinsen?
Der Vermieter legt die Kaution üblich zum Zinssatz für dreimonatige Spareinlagen an. Die Erträge gehören dem Mieter (BGB § 551 Abs. 3, Stand 21.10.2026).
Keine Rechtsberatung: Der Inhalt ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Mieterverein oder Fachanwalt. Datenquellen und Stand stehen an jeder Tabelle.