Lexikon
Befristeter Mietvertrag
Ein befristeter Mietvertrag, auch Zeitmietvertrag genannt, endet zu einem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern der Vermieter einen gesetzlichen Befristungsgrund nach BGB § 575 nennt.

Ein befristeter Mietvertrag endet zu einem festen Datum, ohne Kündigung. Der Vermieter darf nur aus bestimmten Gründen befristen, etwa für Eigenbedarf nach einer Nutzungsdauer oder für Umbauarbeiten (BGB § 575, Stand 21.10.2026). Ohne zulässigen Grund gilt der Vertrag als unbefristet. Der Mieter erfährt den Befristungsgrund im Vertrag oder in einer Erklärung vor Ablauf der Frist.
Wodurch unterscheidet sich der befristete Mietvertrag vom unbefristeten?
Der unbefristete Mietvertrag läuft ohne Enddatum weiter. Er endet nur durch Kündigung. Der befristete Mietvertrag endet dagegen zum vereinbarten Datum. Eine Kündigung ist nicht nötig, der Vertrag läuft aus.
Die Befristung ist nicht frei wählbar. Das Gesetz nennt eng umrissene Gründe, unter anderem den Eigenbedarf nach einer Nutzung durch den Vermieter, umfassende Modernisierung oder Umbau und Werkswohnungen (BGB § 575, Stand 21.10.2026). Ohne einen solchen Grund gilt der Vertrag als unbefristet.
Die Kündigungsfrist für unbefristete Verträge richtet sich nach BGB § 573c. Für den Mieter bleibt es bei der Grundfrist, während sich die Frist für den Vermieter nach fünf und acht Jahren seit Überlassung um jeweils drei Monate verlängert (BGB § 573c Abs. 1, Stand 21.10.2026).
Welches Beispiel zeigt den befristeten Mietvertrag?
Ein Beispiel zeigt einen Zeitmietvertrag über drei Jahre mit einer Kaltmiete von 750,00 Euro. Der Vertrag endet nach 36 Monaten, sofern der Befristungsgrund vorliegt. Verlängert sich das Mietverhältnis nicht, muss der Mieter ausziehen. Liegt kein Grund vor, läuft der Vertrag als unbefristeter Vertrag weiter.
Die Rechnung zeigt die Planungsfolge. Der Mieter kalkuliert das Ende des Vertrags und die Suche nach einer neuen Wohnung vor Ablauf der Frist.
Welche Begriffe gehören zum befristeten Mietvertrag?
- Zeitmietvertrag bezeichnet den Vertrag mit festem Enddatum.
- Befristungsgrund nennt den gesetzlich zulässigen Anlass für die Frist.
- Eigenbedarf begründet die Befristung, wenn der Vermieter die Wohnung selbst nutzt.
- Umbau bildet einen weiteren Befristungsgrund bei geplanten Maßnahmen.
- Verlängerung hält das Mietverhältnis über das Enddatum hinaus aufrecht.
Die Begriffe bestimmen, ob die Befristung wirksam ist. Der Mieter prüft zuerst den Grund und danach das Enddatum.
Häufige Fragen zum befristeten Mietvertrag
Endet ein befristeter Mietvertrag automatisch?
Ja, wenn die Befristung wirksam ist. Der Vertrag endet zum vereinbarten Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf (BGB § 575, Stand 21.10.2026).
Was passiert ohne zulässigen Befristungsgrund?
Der Vertrag gilt dann als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Befristung ist unwirksam, und der Mieter bleibt in der Wohnung.
Wann muss der Vermieter den Grund mitteilen?
Der Vermieter teilt den Grund im Vertrag oder vor Ablauf der Frist mit. Eine fehlende Mitteilung kann die Befristung angreifbar machen.
- Enddatum und Befristungsgrund im Vertrag prüfen.
- Kündigungsfrist und Fristende in den Kalender eintragen.
- Bei unklarem Grund rechtzeitig Rat einholen.
Die Vertragsgestaltung im Überblick zeigt der Pillar Mietvertrag und Kaution: Worauf Mieter vor der Unterschrift achten. Den Gegensatz zur Aufhebung klärt das Lexikon unter Mietaufhebungsvertrag. Die Fristen der Kündigung berechnet der Ratgeber Kündigungsfrist im Mietvertrag berechnen: Mieter und Vermieter.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob ein Befristungsgrund vorliegt, entscheidet der Einzelfall. Für eine verbindliche Prüfung Ihres Vertrags wenden Sie sich an einen Mieterverein oder eine Fachanwältin beziehungsweise einen Fachanwalt für Mietrecht.
Häufige Fragen
Endet ein befristeter Mietvertrag automatisch?
Ja, wenn die Befristung wirksam ist. Der Vertrag endet zum vereinbarten Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf (BGB § 575, Stand 21.10.2026).
Was passiert ohne zulässigen Befristungsgrund?
Der Vertrag gilt dann als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Befristung ist unwirksam, und der Mieter bleibt in der Wohnung.
Wann muss der Vermieter den Grund mitteilen?
Der Vermieter teilt den Grund im Vertrag oder vor Ablauf der Frist mit. Eine fehlende Mitteilung kann die Befristung angreifbar machen.
Keine Rechtsberatung: Der Inhalt ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Mieterverein oder Fachanwalt. Datenquellen und Stand stehen an jeder Tabelle.