Prüfen Sie ein Mieterhöhungsverlangen in vier Schritten: Form, Frist, Begründung, Höhe. Die Zustimmungsfrist endet am Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang, die höhere Miete gilt ab dem dritten Monat (BGB § 558b, Stand 21.10.2026). Stimmt der Mieter nicht zu, bleiben dem Vermieter drei weitere Monate für die Klage. Eine Kündigung wegen verweigerter Zustimmung ist ausgeschlossen, der Vermieter kann nur auf Zustimmung klagen.
Welche Form muss ein Mieterhöhungsverlangen haben?
Das Mieterhöhungsverlangen muss in Textform vorliegen, die neue Miete in Euro nennen und die Erhöhung mit einem der gesetzlichen Mittel begründen. Ein Anruf oder ein mündliches Angebot genügt nicht. Fehlt eine Pflichtangabe, ist das Verlangen formal mangelhaft.
Die Redaktion prüft jedes Verlangen mit der 4-Schritte-Prüfung: Form, Frist, Begründung, Höhe. Der erste Schritt klärt, ob das Schreiben formal vollständig ist und die Mindestanforderungen erfüllt: Absender erkennbar, Adressat benannt, neue Miete beziffert, Begründung beigefügt.
Als Begründung zulässig sind der Mietspiegel, eine Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein Sachverständigengutachten oder benannte Vergleichswohnungen. Die Begründung muss die ortsübliche Vergleichsmiete belegen (BGB § 558, Stand 21.10.2026). Eine pauschale Behauptung genügt nicht.
Formfehler im Verlangen kann der Vermieter im Prozess nachbessern. Der Mieter erhält dann die Zustimmungsfrist erneut (BGB § 558b Abs. 3, Stand 21.10.2026). Ein Formfehler schützt also nur zeitweise vor der Erhöhung.
Das Verlangen muss an alle Mieter im Vertrag gerichtet sein und vom Vermieter stammen, bei Eigentümergemeinschaften von allen Vermietern. Ein Schreiben an nur einen von zwei Mietern wirkt nicht gegenüber dem anderen. Ein Verlangen, das beide Parteien erkennen lässt, vermeidet spätere Streitpunkte.
Welche Fristen gelten für Prüfung, Zustimmung und Wirksamkeit?
Der Mieter hat bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit zur Zustimmung. Bei Zustimmung gilt die höhere Miete ab dem dritten Monat nach Zugang. Verweigert der Mieter, hat der Vermieter drei weitere Monate für die Klage.
Zugang bedeutet: Das Schreiben ist so in den Machtbereich des Mieters gelangt, dass er es zur Kenntnis nehmen kann, etwa durch Einwurf in den Briefkasten. Der Vermieter muss den Zugang beweisen. Das Rechenbeispiel zeigt den Ablauf. Das Schreiben geht am 20. Oktober zu. Die Zustimmungsfrist endet am 31. Dezember, denn November und Dezember sind die beiden Kalendermonate nach Zugang. Die erhöhte Miete gilt ab dem 1. Januar. Die Klagefrist des Vermieters läuft bis zum 31. März.
| Ereignis | Termin |
|---|---|
| Zugang des Verlangens | 20. Oktober |
| Ende der Zustimmungsfrist | 31. Dezember |
| Erhöhte Miete bei Zustimmung ab | 1. Januar |
| Ende der Klagefrist (drei weitere Monate) | 31. März |
Die Wartefrist von 15 Monaten seit der letzten Erhöhung muss zusätzlich eingehalten sein. Die Details beschreibt Mieterhöhung: Wie oft darf der Vermieter die Miete anheben?.
Nutzen Sie die Prüfzeit aktiv: Lesen Sie das Schreiben am Tag des Zugangs, notieren Sie das Zugangsdatum und tragen Sie das Fristende in den Kalender ein.
Wie prüfen Sie die Begründung der Mieterhöhung?
Vergleichen Sie die geforderte Miete je m² mit dem Wert im Mietspiegel für Ihre Baujahresklasse, Wohnfläche und Lage. Liegt die neue Miete über der Spanne, fehlt die Begründung oder das Verlangen überschreitet die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich.
Beim Mietspiegel zählen Baujahr, Ausstattung, Größe und Lage. Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, ein einfacher Mietspiegel fasst übliche Entgelte zusammen. Die Unterschiede zeigt Qualifizierter Mietspiegel.
Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen einen Mietspiegel erstellen und veröffentlichen (BGB § 558c Abs. 4, Stand 21.10.2026). Kleinere Gemeinden dürfen Mietspiegel erstellen, die Verlangen der Vermieter dann ebenfalls als Begründung dienen.
Die Vergleichsmiete bemisst sich nach Entgelten der letzten sechs Jahre. Wohnraum mit gebundener Miete bleibt außen vor. Prüfen Sie außerdem die Kappungsgrenze von 20 beziehungsweise 15 Prozent in drei Jahren, die Mieterhöhung maximal: Kappungsgrenze und Vergleichsmiete einfach erklärt erklärt.
Sollen Mieter zustimmen, teilweise zustimmen oder ablehnen?
Stimmen Sie zu, wenn Form, Frist, Begründung und Höhe der 4-Schritte-Prüfung stimmen. Stimmen Sie teilweise zu, wenn nur ein Teil der Erhöhung zulässig ist. Lehnen Sie ab, wenn eine Grenze überschritten ist, und begründen Sie die Ablehnung schriftlich.
Die Teilzustimmung bedeutet: Der Mieter zahlt nur den zulässigen Teil. Beispiel: Der Vermieter verlangt 720 Euro, die Obergrenze liegt bei 690 Euro. Der Mieter stimmt der Erhöhung auf 690 Euro zu und lehnt den Rest ab. Der Vermieter kann auf Zustimmung zum Mehrbetrag klagen.
Zustimmung muss nicht in einer bestimmten Form erfolgen. Die vorbehaltlose Zahlung der höheren Miete kann als stillschweigende Zustimmung gewertet werden. Ein Widerspruch, der nur im Telefonat fällt, lässt sich im Streit nicht belegen; Mieter schicken ihre Entscheidung deshalb in Textform und behalten eine Kopie.
Eine Kündigung allein zum Zweck der Mieterhöhung ist ausgeschlossen (BGB § 573 Abs. 1). Ein Mieter, der nicht zustimmt, riskiert deshalb nicht den Verlust der Wohnung, sondern höchstens eine Klage auf Zustimmung samt Kostenrisiko.
Was passiert bei Streit über die Mieterhöhung?
Stimmt der Mieter nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen. Das Gericht prüft Form, Fristen und Höhe. Der Mieter zahlt bis zur Entscheidung die bisherige Miete, bei Verlust des Prozesses rückwirkend den Differenzbetrag.
Die Klage geht auf Zustimmung zur Mieterhöhung, nicht auf Zahlung. Das Gericht holt bei Bedarf ein Gutachten zur Vergleichsmiete ein. Zusätzlich kann der Vermieter Formfehler heilen, indem er das Verlangen erneut stellt; für den Mieter beginnen die Fristen dann neu. Beide Seiten tragen ihre eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten trägt nach dem Prozessausgang in der Regel die unterliegende Partei.
- Notieren Sie das Zugangsdatum des Schreibens
- Prüfen Sie Textform, Euro-Betrag und Begründung
- Vergleichen Sie die geforderte Miete mit dem Mietspiegel
- Rechnen Sie die Kappungsgrenze nach
- Antworten Sie vor Fristende in Textform
- Bewahren Sie Schreiben, Nachweise und Antwort auf
Dieser Beitrag beschreibt den Ablauf nach BGB § 558 bis § 558b mit Stand 21.10.2026. Ein Prozessrisiko lässt sich ohne Kenntnis der Unterlagen nicht einschätzen. Der Mieterverein vor Ort prüft das Schreiben, den Mietspiegel und die Fristen. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Weiterlesen: Alle Konflikte im Mietverhältnis ordnet Mietprobleme lösen: Mieterhöhung, Mängel, Kündigung und Eigenbedarf.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?
Die Zustimmungsfrist endet am Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens. Geht das Schreiben im Oktober zu, endet die Frist am 31. Dezember. Bei Zustimmung gilt die höhere Miete ab dem dritten Monat nach Zugang (BGB § 558b).
Muss ich einer Mieterhöhung per E-Mail zustimmen?
Das Erhöhungsverlangen muss in Textform vorliegen, eine E-Mail erfüllt diese Anforderung. Ausschlaggebend ist, dass Absender, Euro-Betrag und Begründung erkennbar sind. Fehlt die Begründung oder liegt die Miete über der Vergleichsmiete, ist die Zustimmung nicht geschuldet.
Darf der Vermieter wegen verweigerter Zustimmung kündigen?
Nein. Eine Kündigung allein zum Zweck der Mieterhöhung ist ausgeschlossen (BGB § 573 Abs. 1). Der Vermieter kann innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen. Bis zur Entscheidung zahlt der Mieter die bisherige Miete.
Wie lange muss die Miete vor der nächsten Erhöhung unverändert sein?
Die Miete muss seit 15 Monaten unverändert sein, zwischen zwei Erhöhungen liegen mindestens zwölf Monate. Modernisierungs-, Betriebskosten- sowie Staffel- und Indexerhöhungen zählen bei dieser Wartefrist nicht mit (BGB § 558 Abs. 1).
Quellen
Bürgerliches Gesetzbuch §§ 558, 558a, 558b, 558c, 573, gesetze-im-internet.de, Stand 21.10.2026.
Zeitstrahl und Teilzustimmung: Beispielrechnung der Redaktion nach BGB § 558b, Stand 21.10.2026.
Keine Rechtsberatung: Der Inhalt ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Mieterverein oder Fachanwalt. Datenquellen und Stand stehen an jeder Tabelle.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?
Die Zustimmungsfrist endet am Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens. Geht das Schreiben im Oktober zu, endet die Frist am 31. Dezember. Bei Zustimmung gilt die höhere Miete ab dem dritten Monat nach Zugang (BGB § 558b).
Muss ich einer Mieterhöhung per E-Mail zustimmen?
Das Erhöhungsverlangen muss in Textform vorliegen, eine E-Mail erfüllt diese Anforderung. Ausschlaggebend ist, dass Absender, Euro-Betrag und Begründung erkennbar sind. Fehlt die Begründung oder liegt die Miete über der Vergleichsmiete, ist die Zustimmung nicht geschuldet.
Darf der Vermieter wegen verweigerter Zustimmung kündigen?
Nein. Eine Kündigung allein zum Zweck der Mieterhöhung ist ausgeschlossen (BGB § 573 Abs. 1). Der Vermieter kann innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen. Bis zur Entscheidung zahlt der Mieter die bisherige Miete.
Wie lange muss die Miete vor der nächsten Erhöhung unverändert sein?
Die Miete muss seit 15 Monaten unverändert sein, zwischen zwei Erhöhungen liegen mindestens zwölf Monate. Modernisierungs-, Betriebskosten- sowie Staffel- und Indexerhöhungen zählen bei dieser Wartefrist nicht mit (BGB § 558 Abs. 1).
Keine Rechtsberatung: Der Inhalt ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Mieterverein oder Fachanwalt. Datenquellen und Stand stehen an jeder Tabelle.



