Lexikon
Mietspiegel
Der Mietspiegel ist eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete für vergleichbare Wohnungen in einer Gemeinde oder einem Gebiet.

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Er zeigt Spannen für vergleichbare Wohnungen nach Größe, Baujahr, Lage und Ausstattung. Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen einen Mietspiegel erstellen und veröffentlichen (BGB § 558c Abs. 4, Stand 21.10.2026). Er soll alle zwei Jahre an die Marktentwicklung angepasst werden (BGB § 558c, Stand 21.10.2026).
Wodurch unterscheidet sich der Mietspiegel von der Mietpreisbremse?
Der Mietspiegel beschreibt den Marktpreis für eine Wohnung. Die Mietpreisbremse begrenzt bei Neuvermietung in angespannten Märkten die Miete auf höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete (BGB § 556d, Stand 21.10.2026). Der Mietspiegel liefert damit den Maßstab, die Mietpreisbremse setzt die Grenze.
Auch die Mieterhöhung nach BGB § 558 stützt sich auf die Vergleichsmiete. Der Vermieter darf die Miete bis zu diesem Wert anheben, sofern die Wartefristen gelten. Ein Mietspiegel ist dabei ein zulässiges Begründungsmittel für das Erhöhungsverlangen.
Die Vergleichsmiete bemisst sich nach üblichen Entgelten für vergleichbare Wohnungen, die in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden (BGB § 558 Abs. 2, Stand 21.10.2026). Der Mietspiegel fasst diese Entgelte statistisch zusammen.
Welches Beispiel zeigt den Mietspiegel?
Ein Beispiel zeigt die Breite der Preise. Im Zensus 2022 lag die durchschnittliche Nettokaltmiete in Sachsen-Anhalt bei 5,38 Euro je Quadratmeter, in München bei 12,89 Euro je Quadratmeter (Haufe zu Destatis-Zensus 2022, Stand 25.06.2024). Ein Mietspiegel verfeinert diese Durchschnitte auf die Ebene einer Gemeinde und einzelner Wohnungsmerkmale.
Für eine Wohnung mit 60 Quadratmetern ergibt das Münchner Durchschnittsniveau rechnerisch 773,40 Euro Kaltmiete im Monat. Der Mietspiegel der Stadt gibt dagegen die tatsächliche Spanne für die konkrete Lage an.
Welche Begriffe gehören zum Mietspiegel?
- Vergleichsmiete beschreibt den Preis, der für vergleichbare Wohnungen üblich ist.
- Qualifizierter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt.
- Mietspiegeltabelle ordnet Wohnungen nach Merkmalen in eine Spanne ein.
- Mietspiegelfeld kennzeichnet die Spanne für eine bestimmte Wohnungsklasse.
- Zuschläge und Abschläge verändern den Basiswert je nach Ausstattung.
Die Begriffe gehören zum gleichen Prüfpfad. Zuerst prüfen Sie die Art des Mietspiegels, dann die Einordnung der eigenen Wohnung.
Häufige Fragen zum Mietspiegel
Muss jede Gemeinde einen Mietspiegel haben?
Nein. Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern sind verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen und zu veröffentlichen (BGB § 558c Abs. 4, Stand 21.10.2026). Kleinere Orte haben häufig keinen eigenen Mietspiegel.
Wie oft wird ein Mietspiegel aktualisiert?
Der Mietspiegel soll alle zwei Jahre an die Marktentwicklung angepasst werden (BGB § 558c, Stand 21.10.2026). Das Erstellungsdatum steht im Dokument und zeigt den Stand der Daten.
Ist der Mietspiegel für Mieter bindend?
Der Mietspiegel ist keine verbindliche Preisliste. Er dient als Begründungs- und Prüfmittel. Gerichte berücksichtigen ihn bei der Ermittlung der Vergleichsmiete.
- Mietspiegel des Kreises oder der Stadt mit Erstellungsdatum finden.
- Wohnung nach Größe, Baujahr und Ausstattung einordnen.
- Spanne mit der aktuellen Miete vergleichen.
Die Grundlagen der Miete erklärt der Pillar Miete und Mietspiegel: Was ist ortsüblich und wie viel Miete ist fair?. Die Vergleichsmiete ordnet das Lexikon unter Ortsübliche Vergleichsmiete ein. Die praktische Anwendung zeigt der Ratgeber Mietspiegel nutzen: So finden Mieter die ortsübliche Vergleichsmiete.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Ein Mietspiegel ist eine Orientierung, die im Streitfall geprüft wird. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an einen Mieterverein oder an eine Fachanwältin beziehungsweise einen Fachanwalt für Mietrecht.
Häufige Fragen
Muss jede Gemeinde einen Mietspiegel haben?
Nein. Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen einen Mietspiegel erstellen und veröffentlichen (BGB § 558c Abs. 4, Stand 21.10.2026).
Wie oft wird ein Mietspiegel aktualisiert?
Der Mietspiegel soll alle zwei Jahre an die Marktentwicklung angepasst werden (BGB § 558c, Stand 21.10.2026).
Ist der Mietspiegel für Mieter bindend?
Der Mietspiegel ist keine verbindliche Preisliste. Er dient als Begründungs- und Prüfmittel, das Gerichte bei der Vergleichsmiete berücksichtigen.
Keine Rechtsberatung: Der Inhalt ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Mieterverein oder Fachanwalt. Datenquellen und Stand stehen an jeder Tabelle.