Lexikon
Indexmiete
Die Indexmiete ist eine Mietvereinbarung, bei der sich die Miete entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland anpasst, sofern sie schriftlich vereinbart ist (BGB § 557b).

Die Indexmiete koppelt die Miete an den Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes. Sie muss schriftlich vereinbart werden (BGB § 557b Abs. 1, Stand 21.10.2026). Zwischen zwei Anpassungen bleibt die Miete mindestens ein Jahr unverändert (BGB § 557b Abs. 2, Stand 21.10.2026). Die Erhöhungserklärung braucht Textform und zahlbar ist sie ab dem übernächsten Monat nach Zugang (BGB § 557b Abs. 3, Stand 21.10.2026).
Wodurch unterscheidet sich die Indexmiete von der Mieterhöhung nach Vergleichsmiete?
Bei der Indexmiete steht die Erhöhung schon im Vertrag. Sie richtet sich nach dem Verbraucherpreisindex und nicht dem Mietspiegel. Die Mieterhöhung nach BGB § 558 dagegen verlangt eine Begründung über die Vergleichsmiete. Bei der Indexmiete ist eine Erhöhung nach Vergleichsmiete ausgeschlossen (BGB § 557b Abs. 2, Stand 21.10.2026).
Die Indexmiete unterscheidet sich auch von der Staffelmiete. Die Staffel legt feste Beträge im Vertrag fest. Die Indexmiete hängt dagegen von der Entwicklung des Preisindex ab. Beide Modelle erfordern eine klare Vereinbarung im Vertrag.
Die Erklärung des Vermieters muss die Indexänderung benennen und die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag in Euro nennen (BGB § 557b Abs. 3, Stand 21.10.2026). Fehlt eine dieser Angaben, ist die Erklärung nicht ordnungsgemäß.
Welches Beispiel zeigt die Indexmiete?
Ein Beispiel rechnet mit einer Kaltmiete von 700,00 Euro. Steigt der Verbraucherpreisindex um 3 Prozent, ergibt sich eine neue Miete von 721,00 Euro. Das Beispiel nutzt eine Modellannahme von 3 Prozent und keinen veröffentlichten Indexwert.
Die Erhöhung um 21,00 Euro ist nur gültig, wenn der Vermieter sie in Textform erklärt hat. Ab dem übernächsten Monat nach Zugang ist sie zu zahlen (BGB § 557b Abs. 3, Stand 21.10.2026). Der Mieter prüft daher Zugang und Datum der Erklärung.
Welche Begriffe gehören zur Indexmiete?
- Verbraucherpreisindex misst die Preisentwicklung für Haushalte in Deutschland.
- Textform verlangt eine lesbare Erklärung, die dem Mieter zugeht.
- Staffelmiete legt feste Erhöhungsbeträge im Vertrag fest.
- Wartefrist verhindert Anpassungen innerhalb eines Jahres.
- Erhöhungserklärung nennt die neue Miete in Euro.
Die Begriffe bilden die Prüfreihenfolge. Der Mieter kontrolliert zuerst die Vereinbarung, dann den Index, zuletzt die Erklärung.
Häufige Fragen zur Indexmiete
Muss die Indexmiete schriftlich vereinbart sein?
Ja. Die Indexmiete muss schriftlich vereinbart und an den Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelt sein (BGB § 557b Abs. 1, Stand 21.10.2026).
Wie oft darf der Vermieter die Indexmiete anpassen?
Zwischen zwei Anpassungen liegt mindestens ein Jahr. Die Miete bleibt in dieser Zeit unverändert (BGB § 557b Abs. 2, Stand 21.10.2026).
Gibt es eine geplante Änderung bei der Indexmiete?
Ein Referentenentwurf vom 09.02.2026 sieht vor, dass in angespannten Märkten der Teil einer Indexerhöhung über 3,5 Prozent binnen eines Jahres unbeachtlich sein soll. Der Entwurf ist nicht beschlossen (LTO, Stand 09.02.2026).
- Schriftliche Vereinbarung und Indexbezug im Vertrag prüfen.
- Erklärung auf Textform, Indexänderung und Eurobetrag kontrollieren.
- Zahlungsbeginn ab dem übernächsten Monat nach Zugang notieren.
Die Einordnung der Miete erklärt der Pillar Miete und Mietspiegel: Was ist ortsüblich und wie viel Miete ist fair?. Den Vergleich zur Staffel klärt das Lexikon unter Staffelmiete. Die Rechnung mit Beispielen zeigt der Ratgeber Indexmiete berechnen: Formel, Beispiel und Grenzen.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Das Rechenbeispiel nutzt eine Modellannahme. Die Reform der Indexmiete ist ein Entwurf und kein geltendes Recht. Für eine verbindliche Prüfung wenden Sie sich an einen Mieterverein oder eine Fachanwältin beziehungsweise einen Fachanwalt für Mietrecht.
Häufige Fragen
Muss die Indexmiete schriftlich vereinbart sein?
Ja. Die Indexmiete muss schriftlich vereinbart und an den Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelt sein (BGB § 557b Abs. 1, Stand 21.10.2026).
Wie oft darf der Vermieter die Indexmiete anpassen?
Zwischen zwei Anpassungen liegt mindestens ein Jahr, in dem die Miete unverändert bleibt (BGB § 557b Abs. 2, Stand 21.10.2026).
Gibt es eine geplante Änderung bei der Indexmiete?
Ein Referentenentwurf vom 09.02.2026 sieht eine Begrenzung für Indexerhöhungen über 3,5 Prozent in angespannten Märkten vor. Der Entwurf ist nicht beschlossen (LTO, Stand 09.02.2026).
Keine Rechtsberatung: Der Inhalt ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Mieterverein oder Fachanwalt. Datenquellen und Stand stehen an jeder Tabelle.