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Lexikon

Mietrückstand

Ein Mietrückstand liegt vor, wenn der Mieter die fällige Miete oder Teile davon nicht vollständig gezahlt hat. Er kann zur Kündigung führen, und der Entwurf zur Mietrechtsreform sieht für bestimmte Fälle eine Schonfrist vor, die noch nicht gilt.

Mietrückstand
Kurzantwort

Ein Mietrückstand entsteht, wenn der Mieter fällige Miete nicht oder nicht vollständig zahlt. Ein Rückstand kann eine Kündigung nach sich ziehen. Ein Referentenentwurf zur Mietrechtsreform sieht eine Schonfristzahlung vor, die bislang nicht in Kraft ist (Quelle: LTO, Stand 09.02.2026).

Was bedeutet Mietrückstand genau?

Ein Mietrückstand ist der Betrag, den der Mieter zu einem Fälligkeitstermin schuldet und nicht gezahlt hat. Dazu zählt die Kaltmiete ebenso wie vereinbarte Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten. Maßgeblich ist der Stichtag, den der Mietvertrag festlegt.

Ein Rückstand ist nicht automatisch eine Kündigung. Er ist aber der Anlass, aus dem der Vermieter eine Kündigung prüfen kann. Wie hoch der Rückstand sein muss und wie er zu bewerten ist, hängt vom Einzelfall ab.

Wodurch unterscheidet sich der Mietrückstand von einer Mietminderung?

Bei der Mietminderung zahlt der Mieter weniger, weil die Wohnung einen Mangel hat. Beim Mietrückstand zahlt er weniger, ohne dass ein Mangel als Grund vorliegt, oder er bleibt ganz schuldig. Der Unterschied liegt also im Grund der Kürzung und in den Folgen.

Wer die Minderung zu Unrecht vornimmt, schuldet den vollen Betrag nach. Deshalb belegt der Mieter vor einer Kürzung den Mangel und begründet die Minderung schriftlich.

Welches Beispiel zeigt die geplante Schonfrist?

Der Referentenentwurf zur Mietrechtsreform sieht vor, dass eine Schonfristzahlung auch bei ordentlicher Kündigung wegen Rückstand möglich ist. Durch Zahlung des Rückstands lässt sich die Kündigung damit abwenden. Das ist ein Entwurf und kein geltendes Recht (LTO, Stand 09.02.2026).

Der Kabinettsbeschluss zur Reform ist laut IHK Frankfurt am 29.04.2026 erfolgt. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Deshalb gilt für Rückstände derzeit das bestehende Recht (Stand 21.10.2026).

Mietrückstand und Schonfrist, Quelle: LTO und IHK Frankfurt, Stand 09.02.2026 und Stand 21.10.2026
StandQuelle
Referentenentwurf: Schonfristzahlung bei RückstandLTO, 09.02.2026
Kabinettsbeschluss zur Reform am 29.04.2026IHK Frankfurt
Geltendes Recht bei RückständenBürgerliches Gesetzbuch, 21.10.2026

Welche Begriffe gehören zum Mietrückstand?

Begriffe
  • Fälligkeit: Zeitpunkt, zu dem die Miete zu zahlen ist.
  • Kaltmiete: Grundmiete ohne Betriebs- und Heizkosten.
  • Vorauszahlung: monatlicher Abschlag für Nebenkosten.
  • Schonfristzahlung: Ausgleich des Rückstands innerhalb einer Frist, die eine Kündigung abwendet.
  • Referentenentwurf: Vorstufe eines Gesetzes, die noch nicht beschlossen ist.

Häufige Fragen zum Mietrückstand

Führt jeder Rückstand zur Kündigung?

Nein. Ein Rückstand ist der Anlass, aus dem der Vermieter eine Kündigung prüfen kann. Die Umstände des Einzelfalls entscheiden über die Wirksamkeit.

Gilt die Schonfrist schon heute?

Nein. Die Schonfristzahlung steht im Referentenentwurf und ist bislang nicht beschlossen (LTO, Stand 09.02.2026).

Was ist der Unterschied zur Mietminderung?

Die Minderung setzt einen Mangel voraus. Ein Rückstand entsteht, wenn fällige Beträge nicht gezahlt werden, mit oder ohne Grund.

Quellen

LTO, Bericht zur Mietrechtsreform, abgerufen unter https://lto.de/recht/nachrichten/n/reform-mietrecht-index-moeblierung-schonfrist-2026, Stand 09.02.2026. IHK Frankfurt, Kabinettsbeschluss, Stand 2026.

Hinweis

Dieser Text dient der allgemeinen Information zum Mietrückstand und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Bei drohender Kündigung hilft der Mieterverein oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt für Mietrecht. Der Stand der Gesetzestexte ist 21.10.2026.

Weiterführend lesen Sie den Ratgeber Kündigung des Mietvertrags: Vorlage, Form und Frist für Mieter, den Pillar Mietprobleme lösen: Mieterhöhung, Mängel, Kündigung und Eigenbedarf und den Glossarbegriff Mietminderung. Alle Begriffe finden Sie im Lexikon.

Häufige Fragen

Führt jeder Mietrückstand zur Kündigung?

Nein. Ein Rückstand ist der Anlass, aus dem der Vermieter eine Kündigung prüfen kann. Die Umstände des Einzelfalls entscheiden über die Wirksamkeit.

Gilt die geplante Schonfristzahlung schon heute?

Nein. Die Schonfristzahlung steht im Referentenentwurf und ist bislang nicht beschlossen (LTO, Stand 09.02.2026).

Worin unterscheidet sich der Mietrückstand von der Mietminderung?

Die Minderung setzt einen Mangel voraus. Ein Rückstand entsteht, wenn fällige Beträge nicht gezahlt werden, mit oder ohne Grund.

Hinweis

Keine Rechtsberatung: Der Inhalt ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Mieterverein oder Fachanwalt. Datenquellen und Stand stehen an jeder Tabelle.

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