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Lexikon

Mietminderung

Die Mietminderung ist die Herabsetzung der Miete, die der Mieter vornehmen darf, wenn die Wohnung einen Mangel hat und ihre Tauglichkeit gemindert ist. Sie tritt nach § 536 BGB kraft Gesetzes ein, ohne dass der Mieter sie vorher erklären muss.

Mietminderung
Kurzantwort

Die Mietminderung senkt die Miete, wenn die Wohnung einen Mangel hat, der ihre Tauglichkeit mindert. Sie tritt nach § 536 Abs. 1 BGB von Gesetzes wegen ein. Unerhebliche Einschränkungen bleiben außer Betracht, und bei energetischer Modernisierung bleibt die Minderung für drei Monate außen vor (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, Stand 21.10.2026).

Was bedeutet Mietminderung rechtlich?

Die Mietminderung ist ein gesetzlicher Anspruch des Mieters auf eine geringere Miete. Sie setzt einen Mangel voraus, der die Nutzung der Wohnung einschränkt. Fällt der Mangel vollständig weg, entfällt die Miete ganz. Schränkt er die Nutzung nur ein, mindert sich die Miete angemessen.

Der Mieter muss die Minderung nicht erst ankündigen. Das Gesetz sieht sie als unmittelbare Folge des Mangels vor. Trotzdem empfiehlt sich eine schriftliche Mängelanzeige, damit sich der Vermieter nicht auf fehlende Kenntnis beruft.

Wodurch unterscheidet sich Mietminderung von der Mietzahlungsverweigerung?

Bei der Mietminderung zahlt der Mieter einen reduzierten Betrag, bei der Verweigerung zahlt er gar nichts. Die Minderung ist also der mildere Weg und bleibt im Rahmen des Mietverhältnisses. Die komplette Zahlungsverweigerung kann dagegen zu einer Kündigung führen, wenn der Rückstand erheblich ist.

Die Höhe der Minderung ist nicht im Gesetz festgelegt. Tabellen im Internet nennen Quoten, die aus Einzelurteilen stammen und nur als Orientierung dienen. Entscheidend ist der Grad der Beeinträchtigung im Einzelfall.

Welches Beispiel zeigt die Frist bei energetischer Modernisierung?

Bei einer energetischen Modernisierung bleibt die Minderung für drei Monate außer Betracht (§ 536 Abs. 1a BGB, Stand 21.10.2026). Ein Mangel, der in dieser Zeit durch die Arbeiten entsteht, mindert die Miete also nicht in diesem Zeitraum. Danach gelten die allgemeinen Regeln wieder.

Eine unerhebliche Einschränkung der Tauglichkeit bleibt ganz außer Betracht (§ 536 Abs. 1 Satz 3 BGB, Stand 21.10.2026). Der Mieter muss also prüfen, ob der Mangel spürbar ist, bevor er die Miete kürzt.

Mietminderung: Regeln im BGB, Quelle: BGB § 536, Stand 21.10.2026
RegelFundstelle
Minderung tritt bei gemindeter Tauglichkeit ein§ 536 Abs. 1 BGB
Unerhebliche Einschränkung bleibt außer Betracht§ 536 Abs. 1 Satz 3 BGB
Energetische Modernisierung: drei Monate außer Betracht§ 536 Abs. 1a BGB

Welche Begriffe gehören zur Mietminderung?

Begriffe
  • Mangel: Abweichung der Wohnung vom vertraglich geschuldeten Zustand.
  • Tauglichkeit: Eignung der Wohnung für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch.
  • Minderungsquote: Prozentsatz, um den die Miete für den Mangel gesenkt wird.
  • Mängelanzeige: schriftliche Mitteilung des Mangels an den Vermieter.
  • Erheblichkeit: Grad der Beeinträchtigung, ab dem die Minderung greift.

Häufige Fragen zur Mietminderung

Muss der Mieter die Minderung vorher ankündigen?

Nein. Die Minderung tritt nach § 536 BGB kraft Gesetzes ein. Der Mieter muss sie nicht vorher erklären. Eine schriftliche Mängelanzeige schafft dennoch Klarheit.

Gibt es eine feste Minderungsquote?

Nein. Das Gesetz nennt keine feste Quote. Tabellen mit Prozentsätzen beruhen auf Einzelurteilen und dienen nur der Orientierung.

Was gilt bei einer Modernisierung?

Bei energetischer Modernisierung bleibt die Minderung für drei Monate außer Betracht (§ 536 Abs. 1a BGB, Stand 21.10.2026).

Quellen

Bürgerliches Gesetzbuch, § 536, abgerufen unter https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536.html, Stand 21.10.2026.

Hinweis

Dieser Text dient der allgemeinen Information zur Mietminderung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei einem konkreten Mangel hilft der Mieterverein oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt für Mietrecht. Der Stand der Gesetzestexte ist 21.10.2026.

Weiterführend lesen Sie den Ratgeber Mietminderung: Tabelle, Quoten und Vorgehen bei Mängeln, den Pillar Mietprobleme lösen: Mieterhöhung, Mängel, Kündigung und Eigenbedarf und den Glossarbegriff Mietmangel. Alle Begriffe finden Sie im Lexikon.

Häufige Fragen

Muss der Mieter die Mietminderung vorher ankündigen?

Nein. Die Minderung tritt nach § 536 BGB kraft Gesetzes ein. Der Mieter muss sie nicht vorher erklären, eine schriftliche Mängelanzeige schafft aber Klarheit.

Gibt es eine feste Quote für die Mietminderung?

Nein. Das Gesetz nennt keine feste Minderungsquote. Tabellen beruhen auf Einzelurteilen und dienen nur der Orientierung (BGB § 536).

Was gilt bei energetischer Modernisierung für die Mietminderung?

Bei energetischer Modernisierung bleibt die Minderung für drei Monate außer Betracht (§ 536 Abs. 1a BGB, Stand 21.10.2026).

Hinweis

Keine Rechtsberatung: Der Inhalt ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Mieterverein oder Fachanwalt. Datenquellen und Stand stehen an jeder Tabelle.

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