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Lexikon

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen, dessen Höhe von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Einkommen und der berücksichtigten Miete oder Belastung abhängt und der bei der zuständigen Wohngeldbehörde beantragt wird.

Wohngeld
Kurzantwort

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten von Haushalten mit geringem Einkommen, für Mieter und für Eigentümer mit Belastung. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Einkommen und Miete ab. Eine Reform ist laut Kabinettsbeschluss vom 06.07.2026 als Entwurf geplant, mit Start zum 01.01.2027. Die Reform ist noch nicht vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Berichten zufolge sinkt das Budget von 4,7 auf 2,6 Milliarden Euro, Stand 07/2026.

Was ist das Wohngeld?

Wohngeld ist ein Zuschuss, den Haushalte beantragen können, wenn ihr Einkommen für die Wohnkosten nicht ausreicht. Es zählt zu den Leistungen für Wohnen und wird von den Wohngeldbehörden der Kommunen oder Kreise bewilligt. Das Wohngeld richtet sich an Mieter und an Eigentümer, die für ihre Wohnung eine Belastung tragen.

Die Höhe des Zuschusses hängt von drei Größen ab. Die Zahl der Haushaltsmitglieder bestimmt die Berechnungsgrundlage. Das anrechenbare Einkommen mindert den Anspruch. Die berücksichtigte Miete oder Belastung, die sich nach der Mietstufe der Region richtet, bildet die Obergrenze für die Förderung.

Wohngeld ist nicht identisch mit Leistungen, die die Wohnkosten als Teil einer Grundsicherung übernehmen. Es bleibt ein eigenständiger Zuschuss, der nach den Regeln des Wohngeldgesetzes berechnet wird. Ein Antrag wird deshalb einzeln geprüft und bewilligt.

Wodurch unterscheidet sich Wohngeld von einer Grundsicherung?

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten, der unabhängig von der Existenzsicherung gewährt wird. Eine Grundsicherung deckt den Lebensunterhalt insgesamt und übernimmt die Wohnkosten als Teil davon. Wer Leistungen der Grundsicherung erhält, hat in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld.

Der Unterschied liegt im Umfang. Das Wohngeld betrifft nur die Wohnkosten, während die Grundsicherung das Existenzminimum insgesamt absichert. Für Haushalte knapp oberhalb dieser Grenzen ist Wohngeld eine wichtige Entlastung, weil es die Miete teilweise ausgleicht.

Welches Beispiel zeigt das Wohngeld?

Laut Berichten zur geplanten Wohngeldreform sinkt das Budget von 4,7 auf 2,6 Milliarden Euro. Nach diesen Berichten verlieren rund 381.000 Haushalte ab 2027 den Anspruch. Diese Zahlen stammen aus dem Entwurf, der noch nicht beschlossen ist, und sind mit Stand 07/2026 zu lesen.

Für bestehende Bewilligungen gilt eine Übergangsregel. Sie laufen bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums weiter, meist 12 Monate, in Ausnahmen bis 24 Monate. Ein Beispiel: Wer im Sommer 2026 einen Bescheid mit zwölf Monaten erhält, behält den Anspruch im Rahmen dieses Zeitraums, auch wenn die Reform später in Kraft tritt.

Welche Begriffe gehören zum Wohngeld?

  • Wohngeldbehörde: Die Stelle der Kommune oder des Kreises, die den Antrag prüft und bewilligt.
  • Haushaltsmitglieder: Die Personen, die gemeinsam wirtschaften und für die Berechnung zählen.
  • Mietstufe: Die Einstufung der Region, aus der sich die berücksichtigte Miete ergibt.
  • Anrechenbares Einkommen: Der Teil des Einkommens, der nach den Abzügen für die Berechnung gilt.
  • Lastenzuschuss: Der Zuschuss für Eigentümer, die eine Belastung aus dem Eigenheim tragen.
  • Bewilligungszeitraum: Die Zeitspanne, für die ein Bescheid gilt.
  • Wohngeldreform: Der geplante Entwurf zur Neuregelung des Zuschusses ab 2027.
Hinweis

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die Reform ist ein Entwurf und noch nicht beschlossen, deshalb können sich Regeln und Beträge ändern. Für eine Antragstellung prüft die zuständige Wohngeldbehörde Ihre Angaben im Einzelfall. Keine Rechtsberatung: Der Inhalt ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Mieterverein oder Fachanwalt. Datenquellen und Stand stehen an jeder Tabelle.

Häufige Fragen

Wer kann Wohngeld beantragen?

Haushalte mit geringem Einkommen können einen Antrag stellen, sowohl Mieter als auch Eigentümer mit Belastung. Die genauen Voraussetzungen prüft die zuständige Wohngeldbehörde anhand von Einkommen, Haushaltsgröße und Miete.

Gilt die geplante Reform schon jetzt?

Nein. Der Kabinettsbeschluss vom 06.07.2026 ist ein Entwurf, der Start ist für den 01.01.2027 vorgesehen. Bundestag und Bundesrat haben die Reform noch nicht beschlossen.

Was passiert mit einem bestehenden Bescheid?

Bestehende Bewilligungen gelten bis zum Ende ihres Zeitraums weiter, meist 12 Monate und in Ausnahmen bis 24 Monate. Die Regeln für die Verlängerung hängen vom Bescheid ab.

Quellen

cash-online, Wohngeld 2027: Entwurf der Bundesregierung, Stand 07/2026, https://www.cash-online.de/a/wohngeld-2027-diese-aenderungen-plant-die-bundesregierung-tabelle-zeigt-die-folgen-723052/. Börse Express, Berichte zum Budget und zu betroffenen Haushalten, Stand 07/2026 (Entwurf), https://www.boerse-express.com/news/articles/wohngeldreform-381000-haushalte-verlieren-anspruch-ab-januar-935783. Redaktion, Stand 21.10.2026.

Weiterlesen: Wohnungsmarkt in Zahlen und Wohngeld: Miete, Leerstand, Neubau und Förderung, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld beantragen: Voraussetzungen, Unterlagen und Ablauf.

Häufige Fragen

Wer kann Wohngeld beantragen?

Haushalte mit geringem Einkommen können einen Antrag stellen, sowohl Mieter als auch Eigentümer mit Belastung. Die genauen Voraussetzungen prüft die zuständige Wohngeldbehörde anhand von Einkommen, Haushaltsgröße und Miete.

Gilt die geplante Reform schon jetzt?

Nein. Der Kabinettsbeschluss vom 06.07.2026 ist ein Entwurf, der Start ist für den 01.01.2027 vorgesehen. Bundestag und Bundesrat haben die Reform noch nicht beschlossen.

Was passiert mit einem bestehenden Bescheid?

Bestehende Bewilligungen gelten bis zum Ende ihres Zeitraums weiter, meist 12 Monate und in Ausnahmen bis 24 Monate. Die Regeln für die Verlängerung hängen vom Bescheid ab.

Hinweis

Keine Rechtsberatung: Der Inhalt ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Mieterverein oder Fachanwalt. Datenquellen und Stand stehen an jeder Tabelle.

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