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Lexikon

Heizkosten

Heizkosten sind die Kosten für Brennstoff, Wärme und den Betrieb der Heizungsanlage, die in einem Mehrparteienhaus nach der Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig auf die Mieter verteilt werden. Sie werden jährlich zusammen mit der Nebenkostenabrechnung abgerechnet und gehören zur Warmmiete.

Heizkosten
Kurzantwort

Heizkosten sind die Kosten für Brennstoff, Fernwärme und den Betrieb der Heizung. Sie gehören zu den Nebenkosten und werden in der Regel jährlich abgerechnet. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB, Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, Stand 21.10.2026).

Was sind Heizkosten und was gehört dazu?

Heizkosten umfassen alle Kosten, die für die Wärmeversorgung der Wohnung anfallen. Dazu zählen Gas, Öl, Pellets, Fernwärme sowie der Strom für Pumpen und Regelung. Auch die Wartung der Heizungsanlage und die Abgase werden darüber abgerechnet. Die Heizkosten sind von der Kaltmiete getrennt, damit der Mieter den Verbrauch erkennen kann.

Der Vermieter verteilt die Heizkosten in der Regel nach Verbrauch. Dafür sind Messgeräte an den Heizkörpern oder Wärmezähler an der Wohnung nötig. Für den Verbrauchsanteil gilt ein fester Schlüssel, der in der Abrechnung nachvollziehbar sein muss.

Wodurch unterscheiden sich Heizkosten von Betriebskosten?

Heizkosten sind eine besondere Form der Betriebskosten. Sie werden verbrauchsabhängig und nach eigenen Regeln abgerechnet, während andere Betriebskosten meist nach Wohnfläche oder Personenzahl verteilt werden. Beide Kostenarten erscheinen in derselben Jahresabrechnung und unterliegen derselben Frist.

Der Unterschied liegt im Verteilmaßstab. Ein Mieter mit niedrigem Verbrauch spart bei den Heizkosten direkt, bei den übrigen Betriebskosten dagegen nicht. Deshalb prüfen Mieter beide Positionen getrennt.

Welches Beispiel zeigt die Frist bei Heizkosten?

Ein Mieter erhält seine Abrechnung für das Kalenderjahr im Folgejahr. Die Abrechnung muss ihm spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB, Stand 21.10.2026). Trifft sie später ein, ist eine Nachforderung ausgeschlossen, außer der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.

Einwendungen gegen die Heizkostenposition muss der Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erheben (BGB § 556 Abs. 3, Stand 21.10.2026). Wer die Abrechnung früh prüft, erkennt Rechenfehler rechtzeitig.

Heizkosten: Fristen, Quelle: BGB § 556, Stand 21.10.2026
FristFundstelle
Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Abrechnungszeitraum§ 556 Abs. 3 BGB
Einwendungen innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang§ 556 Abs. 3 BGB

Welche Begriffe gehören zu Heizkosten?

Begriffe
  • Verbrauchserfassung: Messung des Wärmeverbrauchs je Wohnung über Heizkostenverteiler oder Wärmezähler.
  • Grundkosten: Anteil der Heizkosten, der unabhängig vom Verbrauch verteilt wird.
  • Verbrauchskosten: Anteil, der nach gemessener Wärme auf den Mieter entfällt.
  • Heizkostenvorauszahlung: monatlicher Abschlag auf die Heizkosten.
  • Abrechnungszeitraum: Zeitspanne, für die die Heizkosten abgerechnet werden.

Häufige Fragen zu Heizkosten

Wie werden Heizkosten verteilt?

Heizkosten werden in der Regel nach Verbrauch verteilt, wobei ein Grundanteil nach Wohnfläche gilt. Der Verteilmaßstab muss in der Abrechnung nachvollziehbar sein.

Kann der Mieter die Heizkosten noch nach Jahren prüfen?

Nein, der Zeitraum ist begrenzt. Einwendungen muss der Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung erheben (§ 556 Abs. 3 BGB, Stand 21.10.2026).

Gehören Heizkosten zur Warmmiete?

Ja. Die Warmmiete setzt sich aus Kaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten zusammen. Die Heizkosten sind deshalb ein fester Bestandteil der monatlichen Belastung.

Quellen

Bürgerliches Gesetzbuch, § 556, abgerufen unter https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html, Stand 21.10.2026.

Hinweis

Dieser Text dient der allgemeinen Information zu Heizkosten und ersetzt keine Prüfung der eigenen Abrechnung im Einzelfall. Bei Zweifeln an einer Heizkostenabrechnung hilft der Mieterverein oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt für Mietrecht. Der Stand der Gesetzestexte ist 21.10.2026.

Weiterführend lesen Sie den Ratgeber Nebenkostenabrechnung zu spät: Fristen und Folgen für Nachzahlung, den Pillar Nebenkosten und Heizkosten: Abrechnung verstehen und prüfen und den Glossarbegriff Betriebskosten. Alle Begriffe finden Sie im Lexikon.

Häufige Fragen

Wie werden Heizkosten auf die Mieter verteilt?

Heizkosten werden in der Regel nach Verbrauch verteilt, mit einem Grundanteil nach Wohnfläche. Der Verteilmaßstab muss in der Abrechnung nachvollziehbar sein.

Wie lange kann der Mieter Heizkosten noch beanstanden?

Einwendungen muss der Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung erheben (§ 556 Abs. 3 BGB, Stand 21.10.2026).

Gehören Heizkosten zur Warmmiete?

Ja. Die Warmmiete setzt sich aus Kaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten zusammen. Heizkosten sind damit ein fester Bestandteil der monatlichen Belastung.

Hinweis

Keine Rechtsberatung: Der Inhalt ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Mieterverein oder Fachanwalt. Datenquellen und Stand stehen an jeder Tabelle.

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